BEVORSTEHENDE VERÖFFENTLICHUNG EINES GESETZENTWURFS ZUR ÄNDERUNG DES TOURISTENGESETZES, DER DIE FERIENVERMIETUNG REGULIERT

Wie Sie wissen, befindet sich die momentane Situation der Ferienvermietung auf den Balearen nach wie vor unter der von der vorherigen REGIERUNG genehmigten gesetzlichen Regelung, die im Grunde nur die Vermietung von Einfamilienhäusern und unter bestimmten Bedingungen die von Reihenhäusern erlaubt. Der amtierende Vizepräsident der balearischen Regierung, Biel Barceló, hat bereits im September 2015, d.h. vor einem Jahr, einen Gesetzentwurf angekündigt, der den Inselräten Wettbewerb bieten würde, um zu entscheiden, in welchen Bereichen der Gemeinden die Lizenz für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern erteile werden könnte. Eine Maßnahme, die in die Änderung des Tourismusgesetzes aufgenommen würde, damit dieser wichtige Sektor realisierbar ist und die Anzahl touristischer Betten “aller Kategorien” zu regulieren.

Erst letzte Woche berichtete Herr Barceló von der bevorstehenden Veröffentlichung des Entwurfs eines Gesetzes, dessensich alle alle betroffenene Parteien unterwerfen würden, und das nach dem parlamentarischen Verfahren am 1. Januar 2017 in Kraft treten würde.

Diese zukünftige Regelung definiert nicht die Gebiete, in denen an Touristen vermietet werden kann, aber während der Interventionsplan in touristischen Gebieten (PIAT) entworfen und genehmigt wird, eine Aufgabe, die den Inselräten und Gemeindeverwaltungen anvertraut wird, wird es die Basis gegeben, um die Ferienvermietung zu regulieren und ein Dekalog mit den Anforderungen für die Wohnungen, die für die Ferienvermietung bestimmt sind, aufgeführt, mit minimalen Maßnahmen und Dienstleistungen, die dem Kunden angeboten werden müssen.

Wenn jedenfalls die Statute der Gemeinschaft die Fereienvermietung verbieten, ist die Ausführung dieser Aktivität nicht möglich, da der Wille der Gemeinschaft stets vorherrscht. In der Praxis wird eine grosse Anzahl von Wohnungen verworfen, da diese die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.