Regierung plant in ihrem Entwurf des Haushaltsplans 2016 bedeutende Steuererhöhungen
Anstatt Investitionsanreize zu schaffen, werden in 2016 auf den Balearen vermögende Personen zur Kasse gebeten. Es stehen Erhöhungen im Bereich der Steuer auf Einkommen, Erbschaften und Schenkungen, Vermögen sowie Grunderwerb an. Ein Gesetzesentwurf der berücksichtigt werden sollte, auch wenn er zur Zeit noch ein Entwurf ist.
Im Fall der Schenkung-und Erbschaftssteuer, ist eine progressive Besteuerung geplant. Diese bewegt sich zwischen 1% und 20%. Bis jetzt wurden Erbschaften innerhalb direkter Verwandter mit maximal 1% versteuert.
Was die Grunderwerbssteuer betrifft, genau genommen Übertragungen einer gebrauchten Immobilie zwischen Privatpersonen, so sieht der Gesetzesentwurf einen neuen Steuersatz vor: ab 1 Mio. Euro Übertragungswert fällt eine Steuer in Höhe von 11% an. Bis jetzt belief sich der Höchststeuersatz auf 10% (ab 600.000,00 €).
Bei der Einkommenssteuer, welche Steuerresidenten auf den Balearen zahlen, wird der Höchststeuersatz auf 47,5 % erhöht (zuvor: 44%). Dies bedeutet eine Erhöhung von 3,5% für ein jährliches Einkommen ab 75.000,00 €.
Die Erhöhung der Vermögenssteuer für Steuerresidenten soll rückwirkend geschehen, d.h. ab dem Jahr 2015. So ist geplant den Freibetrag von 800.000,00 € auf 700.000 € zu reduzieren und den Steuersatz anzuheben. Die Steuersätze könnten sich demnach zwischen 0,28 % und 3,45 % bewegen (aktuell: 0,2% und 2,5 %). Wichtiger Punkt: Nicht-Residenten sind von dieser Erhöhung nicht betroffen. Diese sind an die staatliche Steuerverordnung gebunden, d.h. zwischen 0,2 und 2,5 Prozent.
Da es sich um ein Projekt handelt, kann man immer noch mit Änderungen rechnen. Doch vor dem 31/12/2015 muss der Gesetzesentwurf verabschiedet werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden wir sie über die endgültigen Entscheidungen informieren. Bis dahin stehen wir Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Die im Projekt festgehaltenen Tabellen sehen wie folgt aus:
VERMÖGENSSTEUER
Senkung Freibetrag von 800.000 auf 700.000 Euro.
Erhöhung des Steuertarifs wie folgt:
BERECHNUNGSGRUNDLAGE | GESAMTSTEUER | REST BERECHNUNGSGRUNDLAGE BIS | PROZENT % |
0,00 € | 0 € | 170.472,04 € | 0,28 |
170.472,04 € | 477,32 € | 170.465,00 € | 0,41 |
340.937,04 € | 1.176,23 € | 340.932,71 € | 0,69 |
681.869,75 € | 3.528,67 € | 654.869,76 € | 1,24 |
1.336.739,51 € | 11.649,06 € | 1.390.739,49 € | 1,79 |
2.727.479,00 € | 36.543,30 € | 2.727.479 € | 2,35 |
5.454.958,00 € | 100.639,06 € | 5.454.957,99 € | 2,90 |
10.909.915,99 € | 258.832,84 € | En adelante | 3,45 |
GRUNDERWERBSSTEUER UND RECHTSAKTE
Es werden neue Tarife festgesetzt bei Übertragungen von Immobilien, die einen Wert von 1.000.000 Euro übersteigen. Der Steuersatz liegt bei 11%. Die Tarife wehen wie folgt aus:
GESAMTWERT DER IMMOBILIE | GESAMTSTEUER | RESTWERT BIS | PROZENT % |
0 € | 0 € | 400.000 € | 8 |
400.000 € | 32.000 € | 200.000 € | 9 |
600.000 € | 50.000 € | 400.000 € | 10 |
1.000.000 € | 90.000 € | En adelante | 11 |
ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER
Es wird ein spezieller Tarif festgesetzt bei Erbschaften innerhalb folgender Personen der Gruppe I und II (Kinder, Eltern, Ehepartner):
BERECHNUNGSGRUNDLAGE | GESAMTSTEUER | REST BERECHNUNGSGRUNDLAGE BIS | PROZENT % |
0 € | 0 € | 700.000 € | 1 |
700.000 € | 7.000 € | 300.000 € | 8 |
1.000.000 € | 31.000 € | 1.000.000 € | 11 |
2.000.000 € | 141.000 € | 1.000.000 € | 15 |
3.000.000 € | 291.000 € | En adelante | 20 |