BERICHT DER BEWERTUNG VON GEBÄUDEN (IEE)

Die Verordnung über die Bewertung von Gebäuden (IEE) wurde am 16. Mai 2015 verabschiedet (sie trat am darauf folgenden Tag in Kraft) und ersetzt die vorherige Anordnung, mit der die Inspektion von Gebäuden reguliert wurde (ITE).

Sie wurde im Amtsblatt BOIB veröffentlicht und von der Stadtverwaltung Palma angenommen. Die in dem vorliegenden Infoblatt aufgenommenen Inhalte beziehen sich nur auf diese Stadt. Generell müssen Gemeinden mit über 25.000 Einwohnern die Bewertung von Gebäuden regulieren und einfordern, z. B. Inca, Manacor und Llucmajor.

Ziel ist die Förderung der Instandhaltung von Gebäuden.

Der Bericht IEE wird von einem kompetenten Techniker durchgeführt (Ingenieur, Architekt….).

Der Eigentümer ist verpflichtet dieses Zertifikat einzuholen.

Folgendes muss aufgenommen/belegt werden:

1. Zustand der Instandhaltung und Sicherheit der Immobilie (Vor Ort wird eine Inspektion durchgeführt).

2. Bedingungen der Barrierefreiheit (keine Diskriminierung für Behinderte). 2016

3. Funktionsfähigkeit

4. Energieeffizienz

5. Nutzung des Gebäudes laut der geltenden Regelung

Selbst der Oberste Gerichtshof hat sich diesbezüglich geäussert: Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung des Eigentümers, die vorrangig und wesentlich ist. Es handelt sich konkret darum die Erfüllung der Verpflichtung zu belegen, eine Verpflichtung zu dem Ergebnis/den Bericht.

Er hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und muss nach Ablauf erneuert werden.

Entdeckte Schäden müssen von den Eigentümern ohne ausdrückliche Aufforderung der Verwaltung repariert werden.

Der Bericht wird von dem Eigentümer (natürliche Person oder Rechtsperson) oder einem Vertreter der Eigentümergemeinschaft in der Stadtverwaltung eingereicht.

Die Verordnung reguliert die Abschnitte zur Einreichung des Bericht je nach Baujahr des Hauses. Sie gilt für Gebäude, die mehr als 50 Jahre alt sind (unabhängig von der Nutzung), d. h. Gebäude von vor 1966, unter Berücksichtigung des laufenden Jahres. Bei Gebäuden mit mehreren Baueinheiten, die in verschiedenen Jahren erbaut wurden, gilt das Baujahr des Hauptgebäudes. 2016 Um das Alter eines Gebäudes zu bestimmen, wird die Information des Katasteramts herangezogen (auch wenn es mit anderen Unterlagen belegt werden kann, wie die Bwohungsgenehmigung, Zertifikat der Baubeendigung…). Es besteht die Möglichkeit eine Aussetzung der Frist zu beantragen, wenn Bauarbeiten im Gang sInd oder vorgehen ist, sie durchzuführen (unter Vorlage der Unterlagen, die dies beweisen).

Augenblicklich wird er mehr für Gebäude angefordert, die für Wohnzwecke von mehreren Parteien genutzt werden, da ausser dem Instandhaltungzustand ein Energieeffizienzzertiifkat und der Barrierefreiheit.

Bei Einfamilienhäusern muss lediglich der Zustand der Instandhaltung belegt werden.

Folgende Aussnahmen sind zu beachten:

– Die Gebäude/Konstruktionen die spezifischer sektorenbezogener Vorschriften unterliegen (z.B.: Umspannwerke).

– Individuelle Parkplätze.

– Konstruktionen von geringem Bestandteil.

Desweiteren ist zu berücksichtigen, dass der Eigentümer über eine Haftpflichtversicherung verfügen muss.

Bei nicht fristgemäβer Einreichung, kann ein Strafverfahren gegen den Eigentümer eingeleitet werden, da laut der neuen Bodenordnung das Nichteinreichen des IEE als leichter städtebaulicher Verstoβ betrachtet wird.

Werden die vom Bericht abgeleiteten Arbeiten nicht durchgeführt, so wird ein Vollstreckungsverfahren mittels Eröffnung eines Zwangsgeldprotokolls eingeleitet.

Wichtig:

– Werden die Reparaturen freiwillig vorgenommen (Einreichen des Berichts nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens, jedoch vor Verhängung derStrafe), beträgt die Strafe 150 Euro.

– Ist der Bericht nachteilig und danach bewährt sich der Bericht nicht, dass die notwendigen Arbeiten ausgeführt wurden (günstiger Abschluss), gewährt die Stadtverwaltung drei Monate als letzte Option. Vergehen diese diese drei Monate und die Nichteinhaltung dauert an, können bis zu 3 Zwangsgelder von 1.000, 2.000 und 3.000 Euro sukzessiv verhängt werden, wobei in jedem der Fälle eine neue Frist von 3 Monaten für die Ausführung der besagten Arbeiten auferlegt wird.

BITTE SETZEN SIE SICH FÜR WEITERE INFORMATION MIT UNS IN VERBINDUNG.

PALMA DE MALLORCA POLLENÇA SANTANYÍ PORT D´ANDRATX SÓLLER

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