Marketing First Mallorca – First Mallorca's Blog https://blog.firstmallorca.com/de First Mallorca Leading Real Estate Fri, 03 Nov 2017 09:58:09 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.2 Die Balearenregierung führt den Gesetzesentwurf zur Änderung des balearischen Tourismusgesetzes 8/2012, vom 19. Juli, über die Vermarktung von touristischen Aufenthalten ein. https://blog.firstmallorca.com/de/2016/12/20/die-balearenregierung-fuehrt-den-gesetzesentwurf-zur-aenderung-des-balearischen-tourismusgesetzes-82012-vom-19-juli-ueber-die-vermarktung-von-touristischen-aufenthalten-ein/ https://blog.firstmallorca.com/de/2016/12/20/die-balearenregierung-fuehrt-den-gesetzesentwurf-zur-aenderung-des-balearischen-tourismusgesetzes-82012-vom-19-juli-ueber-die-vermarktung-von-touristischen-aufenthalten-ein/#respond Tue, 20 Dec 2016 13:27:29 +0000 https://blog.firstmallorca.com/de/?p=2286 Die Balearenregierung führt den Gesetzesentwurf zur Änderung des balearischen Tourismusgesetzes 8/2012, vom 19. Juli, über die Vermarktung von touristischen Aufenthalten ein. Am 9. Dezember 2016 hat die Regierung einen Text oder Entwurf im Rahmen der...

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Die Balearenregierung führt den Gesetzesentwurf zur Änderung des balearischen Tourismusgesetzes 8/2012, vom 19. Juli, über die Vermarktung von touristischen Aufenthalten ein.

Am 9. Dezember 2016 hat die Regierung einen Text oder Entwurf im Rahmen der Prüfungsarbeiten vor Beginn der Abwicklung des Vorprojekts zur Änderung des Tourismusgesetzes der Balearen veröffentlicht.

In jedem Fall ist zu beachten, dass es sich um einen vorbereitenden Text handelt, der im Laufe der Entwicklungsphase und bis zur Verabschiedung, zahlreichen Änderungen unterliegen wird. Dennoch stellt dieser Text die Grundlage dar, die ermöglicht zu erkennen welche die wichtigsten Aktionsbereiche der Regierung innerhalb der Änderung des Tourismusgesetzes 8/2012 der Balearen, vom 19. Juli, sein werden.

Die wichtigsten Ziele der neuen Verordnung sind im Wesentlichen drei:

1) ERRICHTUNG EINER REALEN OBERGRENZE TOURISTISCHER PLÄTZE IM ALLGEMEINEN, zur Vermeidung touristischer Sättigung.

2) VERBESSERUNG DER AKTUELLEN BESTIMMUNGEN UND REGULIERUNG DER TOURISTISCHEN VERMIETUNG IN MEHRFAMILIENHÄUSERN, um zu versuchen, Ordnung in die touristische Vermietung zu bringen.

3) DEN ZUGANG ZU DEN MIETOBJEKTEN SICHERN, um zu versuchen, das Problem der Verringerung des Angebots von Mietwohnungen für die hiesigen Bewohner zu lösen, sowie Mietpreiserhöhungen zu vermeiden.

In Zusammenhang mit diesen Zielen, stellen wir im Folgenden die wichtigsten Neuheiten des besagten Textes zusammen, welche bei Aufnahme im Gesetz, eine große Veränderung des aktuellen Tourismus-Modells auf den Balearen darstellen würden. Speziell, im Zusammenhang mit der Vermarktung von touristischen Aufenthalten in Wohnungen/Häusern.

Diese Neuheiten sind wie folgt:

1) Es wird beabsichtigt, das Prinzip des „Austauschs von Plätzen“ einzuführen, um eine reale Obergrenze von touristischen Betten zu etablieren. Zu diesem Zweck werden Ausnahmen, die bisher beim Austausch von Plätzen existierten, gestrichen, mit Ausnahme von Menorca, wo es eine Übergangszeit geben wird, in der der Inselrat eine eigene Grenze hinsichtlich der Anzahl von Plätzen festsetzen sowie eine eigene Börse für touristische Plätze einrichten wird. Wer also ein touristisches Etablissement öffnen oder touristische Aufenthalte in einer Immobilie vermarkten möchte, muss bei der entsprechenden Inselbörse Plätze kaufen, in dem Fall, dass Plätze zur Verfügung stehen. Die Plätze können auch von Beherbergungsbetrieben oder -häusern erworben werden, die abgemeldet werden, vorausgesetzt allerdings, dass diese die Plätze vorher erworben haben.

2) Interventionspläne in touristischen Gebieten (PIAT) und gegebenenfalls territoriale Inselpläne (PTI) werden eine fundamentale Bedeutung haben, da anhand diesen die maximale Gesamtbevölkerungsdichte festgesetzt werden kann, sowie die Abgrenzung von touristischen und geschützten Gebieten und Festlegung von notwendigen Anforderungen sowie entsprechende Ausnahmen. Der PIAT und gegebenenfalls die PTI bestimmen für die Insel die Obergrenze für die Anzahl von Betten in touristischen Behausungen und sowie die der Plätze in Wohnungen, die touristisch vermarktet werden können.

3) Stadthotels, touristischen Einrichtungen im Inneren der Insel, sowie Herbergen und touristische Land-und Berghütten sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, von der „touristischen Ratio “befreit.

4) Die Vermarktung touristischer Aufenthalte in Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wird erlaubt.

5) Neue Mindestanforderungen werden eingeführt, sowohl legale, als auch städtebauliche, zur Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Qualität des Tourismus, die die Mietobjekte erfüllen müssen.

6) Behausungen, die die DRIAT nicht eingereicht haben, oder trotz Einreichung den Anforderungen nicht erfüllen, können touristisch nicht vermarktet werden.

7) Webseiten und Vermarktungsplattformen für touristischer Aufenthalte können Behausungen anbieten, die legal registriert sind. Webseiten, die gegen diese Anforderung verstoßen, können sanktioniert werden.

8) Die DRIAT, welche sich auf touristische Aufenthalte in Behausungen, die an die Regelungen von horizontalem Eigentümergemeinschaften unterworfen sind, aktiviert einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Anmeldung bei der Tourismusbehörde für die Ausübung der Tätigkeit. Nach Ablauf dieser Frist kann die touristische Vermarktung für einen Zeitraum von 5 Jahren, verlängerbar, weiter betrieben werden, insofern alle Anforderungen, die durch Gesetz oder Verordnung festgelegt sind, erfüllt werden.

9) Der Besitz einer gültigen Wohnbarkeitsbescheinigung oder analoge Ermächtigung ist verpflichtend. Es dürfen nicht mehr Plätze als die die in der Wohnbarkeitsbescheinigung oder analogen Ermächtigung angegeben sind vermarktet werden.

10) Es dürfen nur neue DRIATS eingereicht werden, wenn sich die Erklärung auf Behausungen zu Wohnzwecken bezieht, die sich in Gebieten befinden, die vom Inselrat oder durch die Stadtverwaltung von Palma hierzu berechtigt wurden. Für diese Zwecke muss dem DRIAT eine amtliche städtische Bescheinigung beigefügt werden.

11) Der Inselrat, mit vorherigem Bericht der Stadtverwaltungen, begrenzt die geeigneten Gebiete für die Vermarktung von touristischen Aufenthalten in Wohnsiedlungen. In diesen Gebieten, sind nur neue Vermarktungen erlaubt, unabhängig davon ob es sich um Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser handelt.

12) Touristische Aufenthalte in Behausungen, bei denen eine Strafakte wegen städtebaulichem Verstoss vorliegt, oder die ausserhalb der Raumordnung liegen, dürfen nicht vermarktet werden.

13) Alle Behausungen, die Wasser vom öffentlichen Versorgungsnetz beziehen, müssen über einen Wasserzähler verfügen.

14) Der vorherige Erhalt des Energiepasses ist obligatorisch.

15) Die Vermarktung touristischer Aufenthalte in Mehrfamilienhäusern die der Verordnung einer Eigentümergemeinschaft unterliegen, ist nur erlaubt, wenn dies die Satzung oder der Gründungsvertrag nicht verbieten, oder aber eine ausdrückliche Erlaubnis der Eingentümergemeinschaft vorliegt.

16) Die Vermarktung von Behausungen, die amtlichen Schutzregelungen unterliegen, wie Sozialbauten, ist verboten.

17) Der Vermarkter von touristischen Aufenthalten ist verpflichtet an die Polizei Informationen im Zusammenhang mit den Aufenthalten seiner Mieter weiterzuleiten.

18) Ausdrückliche Verpflichtung die Grundregeln des Zusammenlebens zu achten und einzuhalten, sowie die öffentliche Ordnung und gegebenenfalls die interne Regelung einer Hausgemeinschaft und diese Vorschriften den Kunden oder Nutzer mitzuteilen.

19) Die Formalisierung von Verträgen für einzelne Zimmer ist nicht erlaubt.

20) Erlaubt ist nur die Vermarktung von touristischen Aufenthalten in Gebäuden oder Häusern mit einem Mindestalter von 10 Jahren.

21) Neue Vermarktungen von touristischen Aufenthalten in Häusern in ländlich geschützten Gebieten sind, sofern nicht anders in der PIAT oder PTI angegeben, nicht gestattet.

22) Es muss mindestens ein Badezimmer für jeden vierten Schlafplatz existieren.

23) Die Eigentümer von touristischen Einrichtungen oder Vermarkter müssen, mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers und unter den Bedingungen, die im Gesetz verankert sind, eine vorübergehende oder endgültig Abmeldung ihrer Tätigkeit mitteilen und diese in der entsprechenden Verwaltung eintragen lassen, unter Beachtung der Ausnahmen und Auswirkungen, die gesetzlich festgelegt sind.

24) In Mehrfamilienhäusern werden die touristischen Plätze für 5 Jahre, verlängerbar, erworben.

25) Neue Verstöße werden eingestuft und andere bestehende Formulierungen geändert.

26) Die Summe der vorgesehenen Sanktionen für illegale Angebote wird deutlich erhöht, und man sieht vor Geldbußen zwischen 20.001 und 40.000 € festzulegen, wenn sich der Verstoss auf die Nicht-Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Ausübung der Tätigkeit in Bezug auf die Vermarktung von touristischen Aufenthalten in Behausungen bezieht. Zudem wird eine zusätzliche Sanktion eingeführt, die eine vorübergehende Aussetzung der Aktivität bedeutet.

SETZEN SIE SICH BITTE FÜR WEITERE INFORMATIONEN MIT UNS IN VERBINDUNG

ILLESLEX, S.L. – CIF: B-57157620; Calle Olmos 50 Esc. A – 1º, 07003, Palma.

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Eine kleine Weihnachtsgeschichte https://blog.firstmallorca.com/de/2016/12/12/eine-kleine-weihnachtsgeschichte/ https://blog.firstmallorca.com/de/2016/12/12/eine-kleine-weihnachtsgeschichte/#respond Mon, 12 Dec 2016 15:16:09 +0000 https://blog.firstmallorca.com/de/?p=2212 Lassen Sie uns zusammen aus dieser Welt einen besseren Ort machen. Ein bezauberndes Weihnachten und ein faszinierendes Jahr 2017! Eine kleine Weihnachtsgeschichte By Bernd Schmidt  Wie in jedem Jahr am 1. Dezember, kam auch in...

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Rudolph

Lassen Sie uns zusammen aus dieser Welt einen besseren Ort machen.
Ein bezauberndes Weihnachten und ein faszinierendes Jahr 2017!

Eine kleine Weihnachtsgeschichte

By Bernd Schmidt 

Wie in jedem Jahr am 1. Dezember, kam auch in diesem Jahr der Weihnachtsengel zu Gott, um mit ihm über die bevorstehende Weihnachtszeit zu reden. Doch diesmal war irgendetwas anders. Gott machte so ein finsteres Gesicht, wo er doch sonst die Freundlichkeit in Person ist. Der Weihnachtsengel ging also hin und fragte was los ist. Gott lief hin und her. Dann sagte er „ Ich weiß gar nicht, wie ich es Dir beibringen soll, Du wirst in diesem Jahr nicht auf der Erde die Weihnachtsvorbereitungen leiten. Du wirst hier bleiben und die himmlische Weihnacht zusammen mit den anderen Engeln vorbereiten. Der Weihnachtsengel wurde sehr traurig und wollte wissen warum. Da sagte Gott zu ihm „Die Menschen haben den Glauben an die Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft verloren und nach der Weihnachtsbotschaft braucht man erst gar nicht zu fragen.“ Der Weihnachtsengel entgegnete darauf: „Aber doch nicht alle. Lass mich wenigstens zu denen, die noch daran glauben“. Gott aber hatte schon was anderes beschlossen: „Es sind schon über 75% die nur noch an ihr eigenes Wohl denken. Ich muss jetzt den Menschen eine Lektion erteilen.“ „Wie willst Du das denn machen?“ fragte der Weihnachtsengel. „Nun, ich werde sie einfach so weiter machen lassen, aber ohne Deine Unterstützung in der Weihnachtszeit“ antwortete Gott. „Was soll das denn bringen?“ wollte da der Weihnachtsengel wissen. „Das wirst Du bald sehen“ erwiderte Gott darauf. Und Gott hatte Recht! Bald darauf wurde es immer kälter in den Herzen der Menschen. Niemand war mehr da, der dem Herz mal einen Ruck gibt, um einem anderen zu helfen. Alle dachten nur noch an sich selbst. Nachts konnte man sich nicht mehr auf die Straße trauen, denn Obdachlose haben sich zusammengerottet, um Leute zu überfallen, denn keiner war mehr da, um ihnen Spenden oder Essen zukommen zu lassen. Beim Weihnachtsengel der im Himmel geblieben war, wollte keine rechte Weihnachts- stimmung aufkommen, denn er grübelte pausenlos über die Situation auf der Erde nach. Er musste etwas unternehmen, da waren doch noch die restlichen Menschen, welche noch an das Gute in ihnen glaubten. Er beschloss heimlich, sich zu ihnen auf die Erde zu begeben und machte sich sofort auf den Weg, denn im Himmel wäre er sowieso zu nichts nütze, wenn er missmutig ist. Doch als er unten ankam, musste er feststellen, dass auch die letzten aufrechten Menschen ihre Gesinnung geändert haben. Das traf ihn hart. Was Gott da vorhat, kann Jahrzehnte dauern, ehe die Menschen mal zur Besinnung kommen und sich daran erinnern, wie schön doch das Gefühl war, jemandem geholfen zu haben. Er hatte schon jegliche Hoffnung aufgegeben und wollte mit hängenden Flügeln gen Himmel ziehen, da erinnerte er sich an eine Familie, die weit draußen im Wald wohnt und vielleicht von der ganzen Herzenskälte nicht angesteckt worden ist. Da keimte in ihm ein Fünkchen Hoffnung und er machte sich auf den Weg zu ihnen. Unterwegs musste er über Felder und Wälder fliegen. Auf einer Lichtung traf er Mutter Natur. Sie wirkte sehr beschäftigt, doch dem Weihnachtsengel kam eine Idee. ´Ich werde Mutter Natur um Rat fragen,` dachte er, ´die weiß immer einen Ausweg.` Also flog er runter zu ihr und schilderte die Situation. Darauf hin sagte Mutter Natur „ Ich werde mir was einfallen lassen, wenn ich hier fertig bin, denn auch die Natur leidet unter der Hartherzigkeit der Menschen, aber erst muss ich ein Tauwetter machen, denn sonst kommen die Tiere nicht mehr ans Futter ran und müssen verhungern. Die Menschen bringen ihnen ja nichts mehr. Es darf aber nicht zu warm werden, sonst wachen die Winterschläfer auf.“. „Na gut“ sagte der Weihnachtsengel „ich werde erst die Einsiedler besuchen.“ und er flog über den Wald.

Als er durch das Fenster sah, dass der Vater sich gerade um ein krankes Reh kümmerte, wäre er am liebsten in der Luft ein paar Loopings geflogen. Nun wusste er: Hier ist alles in bester Ordnung!! Das gibt Hoffnung und Mutter Natur weiß bestimmt, was zu tun ist. Kaum hatte er das gedacht, da tippt sie ihm schon von hinten an die Flügel. „Mir ist da was in den Sinn gekommen,“ sagte sie „aber für die Menschen wird es sehr hart werden. Dafür werden sie hinterher wieder die Nächstenliebe in Person sein und einander helfen wo es geht.“ „Na dann erzähl mal!“ sagte der Weihnachtsengel und Mutter Natur erzählte ihm von einem Plan, große Unwetter, wie Hochwasser und Stürme, über die Menschen zu schicken. Nur wenn sie all ihr Hab und Gut verlieren würden und ihnen nur noch das nackte Überleben bleibt, würden sie zur Besinnung kommen und sich gegenseitig helfen. Der Weihnachtsengel überlegte kurz und sagte dann „ Das könnte hinhauen, aber irgendwie müssen wir Gott noch davon überzeugen.“ „Mach dir darüber mal keine Sorgen,“ sagte Mutter Natur „ Gott ist wie mein großer Bruder, den wickle ich um meinen kleinen Finger“. Gesagt, getan: Gott hörte sich den Vorschlag an und willigte ein, denn auch die anderen Engel im Himmel rebellierten langsam. Gott und Mutter Natur machten sich gemeinsam daran, die Unwetter zu schaffen und der Weihnachtsengel durfte wieder den Herzen der Menschen einen Ruck geben, wenn sie zauderten zu helfen. So hatten die Menschen in diesem Jahr durch ihre eigene Schuld eine sehr ärmliche Weihnacht zu feiern, aber das war ihnen nun egal, denn sie hatten sich gegenseitig gerettet und sie hatten ihre Liebe zueinander wiedergefunden und das ist doch das Wichtigste. Und der Weihnachtsengel feierte jetzt im Himmel zusammen mit Gott und Mutter Natur und all den anderen Engeln das fröhlichste Weihnachtsfest, das sie jemals gefeiert haben. Ich hoffe, wir brauchen nicht erst große Unwetter um uns gegenseitig zu unterstützen und zu lieben oder haben sie schon angefangen?

 

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BEVORSTEHENDE VERÖFFENTLICHUNG EINES GESETZENTWURFS ZUR ÄNDERUNG DES TOURISTENGESETZES, DER DIE FERIENVERMIETUNG REGULIERT https://blog.firstmallorca.com/de/2016/10/24/bevorstehende-veroeffentlichung-eines-gesetzentwurfs-zur-aenderung-des-touristengesetzes-der-die-ferienvermietung-reguliert/ https://blog.firstmallorca.com/de/2016/10/24/bevorstehende-veroeffentlichung-eines-gesetzentwurfs-zur-aenderung-des-touristengesetzes-der-die-ferienvermietung-reguliert/#respond Mon, 24 Oct 2016 14:37:58 +0000 https://blog.firstmallorca.com/de/?p=2079 Wie Sie wissen, befindet sich die momentane Situation der Ferienvermietung auf den Balearen nach wie vor unter der von der vorherigen REGIERUNG genehmigten gesetzlichen Regelung, die im Grunde nur die Vermietung von Einfamilienhäusern und unter...

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Wie Sie wissen, befindet sich die momentane Situation der Ferienvermietung auf den Balearen nach wie vor unter der von der vorherigen REGIERUNG genehmigten gesetzlichen Regelung, die im Grunde nur die Vermietung von Einfamilienhäusern und unter bestimmten Bedingungen die von Reihenhäusern erlaubt. Der amtierende Vizepräsident der balearischen Regierung, Biel Barceló, hat bereits im September 2015, d.h. vor einem Jahr, einen Gesetzentwurf angekündigt, der den Inselräten Wettbewerb bieten würde, um zu entscheiden, in welchen Bereichen der Gemeinden die Lizenz für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern erteile werden könnte. Eine Maßnahme, die in die Änderung des Tourismusgesetzes aufgenommen würde, damit dieser wichtige Sektor realisierbar ist und die Anzahl touristischer Betten “aller Kategorien” zu regulieren.

Erst letzte Woche berichtete Herr Barceló von der bevorstehenden Veröffentlichung des Entwurfs eines Gesetzes, dessensich alle alle betroffenene Parteien unterwerfen würden, und das nach dem parlamentarischen Verfahren am 1. Januar 2017 in Kraft treten würde.

Diese zukünftige Regelung definiert nicht die Gebiete, in denen an Touristen vermietet werden kann, aber während der Interventionsplan in touristischen Gebieten (PIAT) entworfen und genehmigt wird, eine Aufgabe, die den Inselräten und Gemeindeverwaltungen anvertraut wird, wird es die Basis gegeben, um die Ferienvermietung zu regulieren und ein Dekalog mit den Anforderungen für die Wohnungen, die für die Ferienvermietung bestimmt sind, aufgeführt, mit minimalen Maßnahmen und Dienstleistungen, die dem Kunden angeboten werden müssen.

Wenn jedenfalls die Statute der Gemeinschaft die Fereienvermietung verbieten, ist die Ausführung dieser Aktivität nicht möglich, da der Wille der Gemeinschaft stets vorherrscht. In der Praxis wird eine grosse Anzahl von Wohnungen verworfen, da diese die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

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Entspannter Genuss bei Wein und Aprikosen https://blog.firstmallorca.com/de/2016/09/05/entspannter-genuss-bei-wein-und-aprikosen/ Mon, 05 Sep 2016 08:37:10 +0000 https://blog.blogsfirstmallorca.com/?p=1721 Ref: 62185 Eingebettet in eine sanfte Hügellandschaft befindet sich rund um die Gemeinde Porreres das Zentrum des mallorquinischen Aprikosenanbaus. Die Region geizt wahrlich nicht mit ihrem natürlichen Reichtum, denn neben den orangen Vitaminspendern versorgt sie...

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Ref: 62185

Eingebettet in eine sanfte Hügellandschaft befindet sich rund um die Gemeinde Porreres das Zentrum des mallorquinischen Aprikosenanbaus. Die Region geizt wahrlich nicht mit ihrem natürlichen Reichtum, denn neben den orangen Vitaminspendern versorgt sie die Insel auch mit edlen Tropfen aus biologischem Anbau. Auf die Besucher warten Weinverkostungen in bodenständiger, entspannter Atmosphäre. Die örtlichen Winzer plaudern gerne aus dem Nähkästchen und verraten dabei das ein oder andere Geheimnis.

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BERICHT DER BEWERTUNG VON GEBÄUDEN (IEE) https://blog.firstmallorca.com/de/2016/08/05/bericht-der-bewertung-von-gebauden-iee/ Fri, 05 Aug 2016 11:52:51 +0000 https://blog.blogsfirstmallorca.com/?p=1697 Die Verordnung über die Bewertung von Gebäuden (IEE) wurde am 16. Mai 2015 verabschiedet (sie trat am darauf folgenden Tag in Kraft) und ersetzt die vorherige Anordnung, mit der die Inspektion von Gebäuden reguliert wurde...

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Die Verordnung über die Bewertung von Gebäuden (IEE) wurde am 16. Mai 2015 verabschiedet (sie trat am darauf folgenden Tag in Kraft) und ersetzt die vorherige Anordnung, mit der die Inspektion von Gebäuden reguliert wurde (ITE).

Sie wurde im Amtsblatt BOIB veröffentlicht und von der Stadtverwaltung Palma angenommen. Die in dem vorliegenden Infoblatt aufgenommenen Inhalte beziehen sich nur auf diese Stadt. Generell müssen Gemeinden mit über 25.000 Einwohnern die Bewertung von Gebäuden regulieren und einfordern, z. B. Inca, Manacor und Llucmajor.

Ziel ist die Förderung der Instandhaltung von Gebäuden.

Der Bericht IEE wird von einem kompetenten Techniker durchgeführt (Ingenieur, Architekt….).

Der Eigentümer ist verpflichtet dieses Zertifikat einzuholen.

Folgendes muss aufgenommen/belegt werden:

1. Zustand der Instandhaltung und Sicherheit der Immobilie (Vor Ort wird eine Inspektion durchgeführt).

2. Bedingungen der Barrierefreiheit (keine Diskriminierung für Behinderte). 2016

3. Funktionsfähigkeit

4. Energieeffizienz

5. Nutzung des Gebäudes laut der geltenden Regelung

Selbst der Oberste Gerichtshof hat sich diesbezüglich geäussert: Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung des Eigentümers, die vorrangig und wesentlich ist. Es handelt sich konkret darum die Erfüllung der Verpflichtung zu belegen, eine Verpflichtung zu dem Ergebnis/den Bericht.

Er hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und muss nach Ablauf erneuert werden.

Entdeckte Schäden müssen von den Eigentümern ohne ausdrückliche Aufforderung der Verwaltung repariert werden.

Der Bericht wird von dem Eigentümer (natürliche Person oder Rechtsperson) oder einem Vertreter der Eigentümergemeinschaft in der Stadtverwaltung eingereicht.

Die Verordnung reguliert die Abschnitte zur Einreichung des Bericht je nach Baujahr des Hauses. Sie gilt für Gebäude, die mehr als 50 Jahre alt sind (unabhängig von der Nutzung), d. h. Gebäude von vor 1966, unter Berücksichtigung des laufenden Jahres. Bei Gebäuden mit mehreren Baueinheiten, die in verschiedenen Jahren erbaut wurden, gilt das Baujahr des Hauptgebäudes. 2016 Um das Alter eines Gebäudes zu bestimmen, wird die Information des Katasteramts herangezogen (auch wenn es mit anderen Unterlagen belegt werden kann, wie die Bwohungsgenehmigung, Zertifikat der Baubeendigung…). Es besteht die Möglichkeit eine Aussetzung der Frist zu beantragen, wenn Bauarbeiten im Gang sInd oder vorgehen ist, sie durchzuführen (unter Vorlage der Unterlagen, die dies beweisen).

Augenblicklich wird er mehr für Gebäude angefordert, die für Wohnzwecke von mehreren Parteien genutzt werden, da ausser dem Instandhaltungzustand ein Energieeffizienzzertiifkat und der Barrierefreiheit.

Bei Einfamilienhäusern muss lediglich der Zustand der Instandhaltung belegt werden.

Folgende Aussnahmen sind zu beachten:

– Die Gebäude/Konstruktionen die spezifischer sektorenbezogener Vorschriften unterliegen (z.B.: Umspannwerke).

– Individuelle Parkplätze.

– Konstruktionen von geringem Bestandteil.

Desweiteren ist zu berücksichtigen, dass der Eigentümer über eine Haftpflichtversicherung verfügen muss.

Bei nicht fristgemäβer Einreichung, kann ein Strafverfahren gegen den Eigentümer eingeleitet werden, da laut der neuen Bodenordnung das Nichteinreichen des IEE als leichter städtebaulicher Verstoβ betrachtet wird.

Werden die vom Bericht abgeleiteten Arbeiten nicht durchgeführt, so wird ein Vollstreckungsverfahren mittels Eröffnung eines Zwangsgeldprotokolls eingeleitet.

Wichtig:

– Werden die Reparaturen freiwillig vorgenommen (Einreichen des Berichts nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens, jedoch vor Verhängung derStrafe), beträgt die Strafe 150 Euro.

– Ist der Bericht nachteilig und danach bewährt sich der Bericht nicht, dass die notwendigen Arbeiten ausgeführt wurden (günstiger Abschluss), gewährt die Stadtverwaltung drei Monate als letzte Option. Vergehen diese diese drei Monate und die Nichteinhaltung dauert an, können bis zu 3 Zwangsgelder von 1.000, 2.000 und 3.000 Euro sukzessiv verhängt werden, wobei in jedem der Fälle eine neue Frist von 3 Monaten für die Ausführung der besagten Arbeiten auferlegt wird.

BITTE SETZEN SIE SICH FÜR WEITERE INFORMATION MIT UNS IN VERBINDUNG.

PALMA DE MALLORCA POLLENÇA SANTANYÍ PORT D´ANDRATX SÓLLER

www.illeslex.com

[email protected]

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Ferienmakler „First Mallorca“ feiert 20 Jahre https://blog.firstmallorca.com/de/2016/06/15/ferienmakler-first-mallorca-feiert-20-jahre/ Wed, 15 Jun 2016 09:19:05 +0000 https://blog.blogsfirstmallorca.com/?p=1668 Grund zum Feiern hat der spanische Freizeit-Immobilienmakler „First Mallorca“: Vor genau 20 Jahren eröffnete die gebürtige Kärntnerin Heidi Stadler ihr erstes Maklerbüro in Palma. Heute zählt „First Mallorca“ mit seinen 40 Beraterinnen und Beratern zu...

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Grund zum Feiern hat der spanische Freizeit-Immobilienmakler „First Mallorca“: Vor genau 20 Jahren eröffnete die gebürtige Kärntnerin Heidi Stadler ihr erstes Maklerbüro in Palma. Heute zählt „First Mallorca“ mit seinen 40 Beraterinnen und Beratern zu den erfolgreichsten Premium-Maklern auf den Balearen, mit einem Vermittlungsvolumen von rund 125 Millionen Euro (2015).http://firstmallorca.com

Das 20-jährige Jubiläum im malerischen Camp der Mar wurde mit zahlreichen Freunden, Kunden und Mitarbeitern gebührend gefeiert. First Mallorca-CEO Heidi Stadler erzählte von den Anfängen und gab einen Überblick über das positive Wachstum. „Vom ersten Tag an habe ich größten Wert auf eine gesunde und starke Unternehmenskultur gelegt, geprägt von Respekt und transparentem Umgang. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch“, so Heidi Stadler in ihrer Festrede.

Diversität als Trumpf

Zufriedene Kunden und begeisterte Mitarbeiter sind für Stadler die Grundlage. Dieser Einstellung verdankt „First Mallorca“ auch die stetige Expansion. So baute sie gemeinsam mit ihrem Mitgesellschafter Robert Maunder „First Mallorca“ zu einer Top-Adresse in der Branche auf. Besonders stolz ist Stadler auf die Internationalität ihres Teams. Es besteht aus 15 verschiedenen Nationalitäten und 14 unterschiedlichen Sprachen. „Diese Diversität erlaubt es uns, das Ohr ganz nah am Kunden zu haben und dadurch Beratung auf höchstem Niveau zu garantieren.“

Spiegel der Seele

Gleichzeitig nutzte Heidi Stadler die Feierlichkeiten, um die neue Werbekampagne von FIRST MALLORCA zu präsentieren. Künftige Anzeigen und Plakate stehen unter dem Motto „Mein Zuhause – Spiegel meiner Seele“. Sie zeigen Häuser durch die Silhouette eines Menschen. Die Philosophie dahinter erklärt Stadler so: „Wir sehen im Eigentümer die Immobilie und in der Immobilie den Eigentümer.“ Neben der neuen Werbelinie durften die Gäste an dem lauen Frühsommerabend auch die neue Ausgabe des „Passion“-Magazins bewundern. Es enthält Reportagen aus aller Welt, verfasst von den eigenen Mitarbeitern. Klassische Musikdarbietungen von Nachwuchstalenten rundeten die Geburtstagsfeier ab.

Respektables Wachstum erwartet

First Mallorca verfolgt seit Jahren einen stabilen Wachstumskurs und blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. 2015 hat das Unternehmen Immobilien im Gesamtwert von 125 Mio. Euro vermittelt. Gegenüber dem Jahr zuvor war das ein Anstieg von 32 Prozent. Der durchschnittliche Verkaufspreis stieg auf 885.000 Euro pro Immobilie. Das Unternehmen freut sich auf die kommenden Aufgaben und erwartet auch in Zukunft ein respektables Wachstum. „Aus unserem Baby ist ein junger Erwachsener geworden, auf den noch viele schöne Momente warten“, sagte Stadler mit einem Augenzwinkern.

Über First Mallorca
First Mallorca ist eine spanische private Kapitalgesellschaft (S.L.) mit Sitz auf der Baleareninsel Mallorca, die vielfältige Inmobilienserviceleistungen anbietet. Das Unternehmen ist Marktführer unter den „Boutique Style“-Anbietern. Das Team besteht aus 40 erfahrenen Berater/innen, die über einschlägige Erfahrung in Immobilienentwicklung und Vermögensverwaltung verfügen. Da jede Abwicklung individuell angelegt ist, setzt das Expertenteam von First Mallorca stets neue und innovative Wege, Technologien und Strategien um, um beste Resultate für ihre Kunden zu erzielen. Die vier strategisch positionierten Filialen werden künftig durch einen weiteren Standort auf Mallorca und einen auf Ibiza ergänzt. http://www.firstmallorca.com

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Regierung plant in ihrem Entwurf des Haushaltsplans 2016 bedeutende Steuererhöhungen https://blog.firstmallorca.com/de/2015/12/02/regierung-plant-in-ihrem-entwurf-des-haushaltsplans-2016-bedeutende-steuererhohungen/ Wed, 02 Dec 2015 17:46:34 +0000 https://blog.blogsfirstmallorca.com/?p=1633   Anstatt Investitionsanreize zu schaffen, werden in 2016 auf den Balearen vermögende Personen zur Kasse gebeten. Es stehen Erhöhungen im Bereich der Steuer auf Einkommen, Erbschaften und Schenkungen, Vermögen sowie Grunderwerb an. Ein Gesetzesentwurf der...

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Anstatt Investitionsanreize zu schaffen, werden in 2016 auf den Balearen vermögende Personen zur Kasse gebeten. Es stehen Erhöhungen im Bereich der Steuer auf Einkommen, Erbschaften und Schenkungen, Vermögen sowie Grunderwerb an. Ein Gesetzesentwurf der berücksichtigt werden sollte, auch wenn er zur Zeit noch ein Entwurf ist.

Im Fall der Schenkung-und Erbschaftssteuer, ist eine progressive Besteuerung geplant. Diese bewegt sich zwischen 1% und 20%. Bis jetzt wurden Erbschaften innerhalb direkter Verwandter mit maximal 1% versteuert.

Was die Grunderwerbssteuer betrifft, genau genommen Übertragungen einer gebrauchten Immobilie zwischen Privatpersonen, so sieht der Gesetzesentwurf einen neuen Steuersatz vor: ab 1 Mio. Euro Übertragungswert fällt eine Steuer in Höhe von 11% an. Bis jetzt belief sich der Höchststeuersatz auf 10% (ab 600.000,00 €).

Bei der Einkommenssteuer, welche Steuerresidenten auf den Balearen zahlen, wird der Höchststeuersatz auf 47,5 % erhöht (zuvor: 44%). Dies bedeutet eine Erhöhung von 3,5% für ein jährliches Einkommen ab 75.000,00 €.

Die Erhöhung der Vermögenssteuer für Steuerresidenten soll rückwirkend geschehen, d.h. ab dem Jahr 2015. So ist geplant den Freibetrag von 800.000,00 € auf 700.000 € zu reduzieren und den Steuersatz anzuheben. Die Steuersätze könnten sich demnach zwischen 0,28 % und 3,45 % bewegen (aktuell: 0,2% und 2,5 %). Wichtiger Punkt: Nicht-Residenten sind von dieser Erhöhung nicht betroffen. Diese sind an die staatliche Steuerverordnung gebunden, d.h. zwischen 0,2 und 2,5 Prozent.

Da es sich um ein Projekt handelt, kann man immer noch mit Änderungen rechnen. Doch vor dem 31/12/2015 muss der Gesetzesentwurf verabschiedet werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden wir sie über die endgültigen Entscheidungen informieren. Bis dahin stehen wir Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Die im Projekt festgehaltenen Tabellen sehen wie folgt aus:

VERMÖGENSSTEUER

Senkung Freibetrag von 800.000 auf 700.000 Euro.

Erhöhung des Steuertarifs wie folgt:

 

BERECHNUNGSGRUNDLAGE GESAMTSTEUER REST BERECHNUNGSGRUNDLAGE BIS PROZENT  %
0,00 € 0 € 170.472,04 € 0,28
170.472,04 € 477,32 € 170.465,00 € 0,41
340.937,04 € 1.176,23 € 340.932,71 € 0,69
681.869,75 € 3.528,67 € 654.869,76 € 1,24
1.336.739,51 € 11.649,06 € 1.390.739,49 € 1,79
2.727.479,00 € 36.543,30 € 2.727.479 € 2,35
5.454.958,00 € 100.639,06 € 5.454.957,99 € 2,90
10.909.915,99 € 258.832,84 €  En adelante 3,45

 

GRUNDERWERBSSTEUER UND RECHTSAKTE

 

Es werden neue Tarife festgesetzt bei Übertragungen von Immobilien, die einen Wert von 1.000.000 Euro übersteigen. Der Steuersatz liegt bei 11%. Die Tarife wehen wie folgt aus:

 

GESAMTWERT DER IMMOBILIE GESAMTSTEUER RESTWERT BIS PROZENT  %
0 € 0 € 400.000 € 8
400.000 € 32.000 € 200.000 € 9
600.000 € 50.000 € 400.000 € 10
1.000.000 € 90.000 €  En adelante 11

 

ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER

 

Es wird ein spezieller Tarif festgesetzt bei Erbschaften innerhalb folgender Personen der Gruppe I und II (Kinder, Eltern, Ehepartner):

 

BERECHNUNGSGRUNDLAGE GESAMTSTEUER REST BERECHNUNGSGRUNDLAGE BIS PROZENT  %
0 € 0 € 700.000 € 1
700.000 € 7.000 € 300.000 € 8
1.000.000 € 31.000 € 1.000.000 € 11
2.000.000 € 141.000 € 1.000.000 € 15
3.000.000 € 291.000 €  En adelante 20

 

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International Property Award https://blog.firstmallorca.com/de/2015/09/24/international-property-award/ Thu, 24 Sep 2015 15:36:09 +0000 https://blog.blogsfirstmallorca.com/?p=1596 Unsere Arbeit hat sich gelohnt! Wir haben in unserer Kategorie den renommierten International Property Award gewonnen! Der Ausleseprozess ist streng und alle relevanten Aspekte werden von 80 Experten unter die Lupe. Nach Worten der Herausgeberin...

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award blog

Unsere Arbeit hat sich gelohnt! Wir haben in unserer Kategorie den renommierten International Property Award gewonnen! Der Ausleseprozess ist streng und alle relevanten Aspekte werden von 80 Experten unter die Lupe. Nach Worten der Herausgeberin der des International Property & Travel Magazine, Helen Shield „hat jede einzelne Firma, die für diese Auszeichnung in Frage kommt, bewiesen, sich auch in Zeiten extrem starker Konkurrenz besonders durch Expertise und Innovation hervorzuheben.“
Lesen Sie die ganze Nachricht hier auf englisch:  Worlds Best Europe 2015-16.pdf

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Neuer Webauftritt von First Mallorca – ab dem 22. September 2015 https://blog.firstmallorca.com/de/2015/09/15/first-mallorca-immobilien/ Tue, 15 Sep 2015 11:09:03 +0000 https://blog.blogsfirstmallorca.com/?p=1489 PRESSEMITTEILUNG Mallorcas dynamischste Immobilienagentur, FIRST MALLORCA, hat seinen Onlineauftritt verbessert, der unter Fachkreisen bereits ausgezeichnet worden ist: Gewinner der International Property Awards 2015/2016 in der Kategorie Beste Immobilienwebseite. „Für uns ist diese Auszeichnung eine Ehre,...

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PRESSEMITTEILUNG

Mallorcas dynamischste Immobilienagentur, FIRST MALLORCA, hat seinen Onlineauftritt verbessert, der unter Fachkreisen bereits ausgezeichnet worden ist: Gewinner der International Property Awards 2015/2016 in der Kategorie Beste Immobilienwebseite. „Für uns ist diese Auszeichnung eine Ehre, ein Spiegelbild unserer Marke und eine Herausforderung, weiterhin richtungsweisend im Immobilienmarketing und -vertrieb zu sein“, sagt Luis Brühlmann, Managing Director von First Mallorca.

Die neugestaltete Seite bietet sehr dynamische Funktionalitäten sowie ein sauberes, elegantes und modernes Design. Die derzeitige Web von firstmallorca.com ist seit geraumer Zeit Spitzenreiter bei Usern, die sich über die grösste Auswahl an Topimmobilien informieren wollen.
Mit dem neuen Auftritt werden die User eine schnelle und übersichtliche Darstellung der Immobilien kennenlernen, Käufer und Verkäufer das gesamte Dienstleistungsspektrum einfacher verstehen und darüber hinaus den einzigartigen Lebensstiel Mallorcas erleben. Das Projekt wurde von einem erfahrenen, internationalen Team  mit der Zielsetzung entwickelt die visuelle Erfahrung zu optimieren und die Browsingerfahrung zu verbessern. Das Ergebnis: einzigartige Ästhetik und hochwertige Inhalte auf dem neuesten Stand digitaler Trends – sei es per Home-PC, Handy oder Tablet.

„Wir sind begeistert über die Einführung unserer neuen Website, besonders über die verbesserte Benutzerfreundlichkeit und Darstellung relevanter Inhalte. Das schätzen unsere bestehenden und zukünftigen Kunden“, sagt Heidi Stadler, CEO von First Mallorca. „Wir sind überzeugt, dass der neue Onlineauftritt gepaart mit Social- und Medienaktivitäten unsere User dabei unterstützen wird, sich in einem optisch angenehmen Umfeld ein unverzerrtes Bild über First Mallorcas Immobilien und Dienstleistungen zusammenzustellen.“

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Buena Vista Social Club Farewell Tour https://blog.firstmallorca.com/de/2015/07/10/1442/ Fri, 10 Jul 2015 12:28:52 +0000 https://blog.blogsfirstmallorca.com/2015/07/10/1442-2/ After many years of delighting audiences around the world, the famous Cuban band Buena Vista Social Club will say goodbye  with a farewell world tour, taking place this summer in the beautiful Port Adriano. The concert will take place...

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Buena Vista Social Club Farewell Tour

After many years of delighting audiences around the world, the famous Cuban band Buena Vista Social Club will say goodbye  with a farewell world tour, taking place this summer in the beautiful Port Adriano.
The concert will take place the 23rd of July, 10pm. Enjoy this special moment with hot Caribbean music. Don’t miss it!

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